Allgemeine Geschäfts- und Teilnahmebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der piranha media GmbH:

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Online

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „die AGB“) regeln das Verhältnis zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber bei der Erteilung und Abwicklung von Werbeaufträgen für vom Verlag vermarktete Online-Medien, soweit schriftlich nicht etwas anderes vereinbart wurde. Soweit diese nicht unter den Anwendungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Zeitungen bzw. Zeitschriften fallen, gelten die AGB auch für Werbeaufträge für vom Verlag vermarktete Mobile- und Tablet-PC-Applikationen („Apps“), E-Paper und Homepage. Der Auftraggeber kann diese AGB jederzeit aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

1. Definitionen

1.1 Werbeauftrag“ im Sinne dieser AGB ist das Angebot eines Auftraggebers über die Schaltung und Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel (nachfolgend insgesamt als Werbemittel“ oder „Anzeige“ bezeichnet) eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten (nachfolgend insgesamt als Werbungtreibende“ bezeichnet) in Online- Medien zum Zweck der Verbreitung. Auftraggeber kann eine Agentur oder direkt ein Werbungtreibender sein.

1.2 Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann unter anderem aus einem oder mehreren der folgenden Elemente bestehen:

aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner, Video),

aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).

1.3 Verlag“ ist die Piranha Media GmbH für sämtliche von ihr vermarkteten Online-Medien, auch wenn diese von Dritten betrieben werden.

2. Der Vertragsinhalt

2.1 Bei einem Werbeauftrag kommt ein Vertrag, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart, durch Veröffentlichung des Werbemittels (bei mehreren Werbemitteln des ersten Werbemittels) in den vom Verlag vermarkteten Online-Medien, oder durch Bestätigung des Verlags in Textform zustande. Der Vertrag kann dabei auch mündlich, z.B. per Telefon, geschlossen werden. In diesem Fall wird der Inhalt des geschlossenen Vertrages mittels eines Bestätigungsschreibens durch den Verlag, per Fax oder per E-Mail, durch den Vertrag verbindlich.

2.2 Ist in dem Werbeauftrag nur ein Gesamtwerbevolumen festgehalten, so wird der Verlag die Größe und Terminierung der einzelnen Werbemittelschaltungen abhängig von der Verfügbarkeit im Einvernehmen mit dem Auftraggeber, ansonsten nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Interesses des Auftraggebers, vornehmen. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass die vertragsgegenständlichen Schaltungen innerhalb der Vertragslaufzeit auch gebucht werden.

2.3 Soweit Agenturen Werbeaufträge erteilen, kommt der Vertrag, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, mit der Agentur zustande. Die Agentur ist verpflichtet, dem Verlag auf Anforderung vor Vertragsschluss einen Gewerbenachweis via Handelsregisterauszug und einen Mandatsnachweis zukommen zu lassen.

2.4 Werbeaufträge von Werbe- und Mediaagenturen werden nur für namentlich genau genannte Werbetreibende angenommen. Die Werbung für die Produkte oder Dienstleistungen eines anderen als des bei der Buchung angegebenen Werbetreibenden bedarf in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags.

2.5 Soweit die Gewährung von AE (Definition) nicht ausgeschlossen ist, wird für alle Aufträge, die über eine vom Verlag anerkannte Werbeagentur erteilt werden, eine Mittlergebühr von 15 % auf das Rechnungsnetto vergütet, d. h. auf die Rechnungssumme ohne Mehrwertsteuer nach Abzug von Rabatten. Ausgenommen davon sind Setup-Gebühren, technische Kosten sowie Vergütungen für Kreativleistungen.

2.6 Änderungen und Ergänzungen zu einem Vertrag sowie Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Textform. Für Vertragsänderungen und -ergänzungen gilt dies auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.

2.7 Bei Agenturbuchungen behält sich der Verlag das Recht vor, Buchungsbestätigungen auch an den Auftraggeber der Agentur weiterzuleiten.

2.8 Bucht ein Auftraggeber bei dem Verlag im Rahmen eines Vertrages Werbemittel für Online-Medien, die nicht ausschließlich vom Verlag vermarktet werden, bzw. über Online-Werbemittel hinausgehende Werbemittel, so kann der Verlag keine verbindliche Zusage über die terminliche Platzierung der Werbemittel erteilen. Etwaige Angaben zu Erscheinungsterminen sind somit jeweils vorbehaltlich von Änderungen zu verstehen.

3. Anzeigenveröffentlichung

3.1 Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit über die vom Verlag vermarkteten Webseiten obliegt den jeweiligen Online-Medien. Der Verlag behält sich daher in Bezug auf gebuchte Werbemittel ein Schieberecht sowie das Recht, jederzeit die Struktur der Seiten und/oder die Bezeichnung der Bereiche zu ändern, vor. Sollen Werbemittel nur zu bestimmten Erscheinungsterminen oder an bestimmten Plätzen der Online-Medien veröffentlicht werden, so bedarf es daher hierfür einer ausdrücklichen Vereinbarung mit dem Verlag. Eine geringfügige Umplatzierung der Online-Werbemittel innerhalb des vereinbarten Umfeldes ist möglich, wenn die Umplatzierung keinen wesentlichen nachteiligen Einfluss auf die Werbewirkung des Werbemittels hat. Die Aufträge für diese Werbemittel müssen so frühzeitig bei dem Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Veröffentlichung mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik veröffentlicht, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

3.2 Der Verlag ist unabhängig von der Veröffentlichung in Online-Medien berechtigt, aber nicht verpflichtet, erteilte Werbeaufträge im Rahmen der technischen Möglichkeiten ergänzend auch in Print- und anderen Online- Medien des Verlag und der mit ihm verbundenen Unternehmen zu veröffentlichen. Die für die Online-Medien vorliegenden Vorlagen können dabei an die jeweiligen Erfordernisse angepasst werden. Die Darstellung in den Printmedien kann vom Veröffentlichungsergebnis in den Online-Medien abweichen.

3.3 Online Werbemittel werden von dem Verlag auch auf mobilen Endgeräten ausgeliefert, sofern das stationäre Online-Angebot aufgerufen wird. Bei rechtzeitiger Mitteilung des Auftraggebers filtert der Verlag auf Wunsch die Werbemittelauslieferung von Online-Kampagnen auf mobilen Endgeräten. Diese Regelung gilt nicht für mobile-spezifische Werbeformate auf WAP-Portalen.

3.4 Ein Ausschluss von Konkurrenzanzeigen wird grundsätzlich nicht zugesagt.

3.5 Der Verlag wird die Online-Werbemittel abgesehen von vertraglichen Sondervereinbarungen während des gebuchten Zeitraums und/oder bis zum Erreichen der gebuchten Medialeistung in den Werberaum einstellen. Der Verlag wird dem Auftraggeber über die Anzahl der während der Kampagne ausgelieferten AdImpressions und/oder AdClicks in einem durch den Verlag vorgegebenen Format berichten. Bei langfristigen Kampagnen wird eine monatliche Ist-Abrechnung vorgenommen. Im Falle der Unterlieferung wird der Verlag soweit möglich und angemessen – eine Nachlieferung entsprechend den mit dem Auftraggeber vereinbarten Ad-Impressions vornehmen. Die Nachlieferung wird vorbehaltlich etwaiger schriftlicher Sondervereinbarungen grundsätzlich im Anschluss an den im Vertrag vereinbarten Zeitraum abgewickelt.

4. Pflichten des Auftraggebers und Ablehnungsrecht des Verlags

4.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, so ausgestaltet sind, dass sie nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen und insbesondere jugendschutz-, presse-, wettbewerbs-, datenschutz-, straf- und mediendienstrechtliche Vorschriften einhalten. Im Falle eines Verstoßes gegen Satz 1 stellt der Auftraggeber den Verlag von allen etwaigen dem Verlag daraus entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, vollumfänglich frei. Eine Pflicht zur Prüfung der Werbemittel vor Schaltung und Veröffentlichung des Werbemittels besteht für den Verlag nicht.

4.2 Der Verlag behält sich vor, Anzeigen oder andere Werbemittel abzulehnen, insbesondere, wenn

deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder

deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder

deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form Rechte Dritter oder die Interessen des Verlag verletzt.

Die Ablehnung eines Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Bei Werbemitteln, die in ihrem Erscheinungsbild der redaktionellen Gestaltung der Online-Medien entsprechen, behält sich der Verlag im Sinne seines publizistischen Auftrages ein Einspruchsrecht vor. Werbemittel, die redaktionell gestaltet sind, müssen sich eindeutig von der Grundschrift der Online-Medien unterscheiden und eindeutig als „Anzeige“ gekennzeichnet sein.

4.3 Werbemittel, die Werbung Dritter oder für Dritte enthalten (Verbundwerbung), bedürfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Die Werbungtreibenden sind namentlich zu benennen. Der Verlag behält sich die Erhebung eines Verbundaufschlags bzw. eine abweichende Rabattierung vor.

4.4 Der Auftraggeber hat während der gesamten Laufzeit des Vertrages die Webseiten, auf die von dem Werbemittel verlinkt werden soll, aufrechtzuerhalten. Ausgenommen davon sind Wartungen bzw. Updates an den eigenen Webseiten, oder falls die Webseiten, aus unvorhersehbaren Gründen offline gehen sollten.

4.5 Ist der Auftraggeber wegen des Inhalts eines Werbemittels bereits abgemahnt worden bzw. wird abgemahnt oder hat er eine Unterlassungsverpflichtungserklärung bereits abgegeben oder gibt er eine solche ab, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Verlag hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Auftraggeber diese Obliegenheitspflicht, haftet der Verlag nicht für den dem Auftraggeber (oder dem Verlag) durch eine wiederholte Veröffentlichung der beanstandeten Anzeigen(inhalte) entstehenden Schaden. (nachfragen)

4.6 Der Verlag ist berechtigt, die Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels dann und insoweit bzw. so lange zu unterbrechen, wenn bzw. wie der Auftraggeber die Inhalte, auf die mittels Hyperlink von dem Banner verlinkt wird, verändert hat und/oder der Verdacht auf ein rechtswidriges Werbemittel und/oder einen rechtswidrigen Inhalt einer der verlinkten Webseite und/oder die Verletzung von Rechten Dritter besteht und/oder der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergü
tung
im Verzug ist.

Dies gilt insbesondere in Fällen der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter gegen den Verlag oder den Auftraggeber wegen der Schaltung und Veröffentlichung des gebuchten Werbemittels oder im Fall von Ermittlungen staatlicher Behörden wegen derartiger Inhalte. Der Vergütungsanspruch des Verlag bleibt hiervon unberührt.

5. Übermittlung von Online-Werbemitteln

5.1 Es obliegt dem Auftraggeber, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder den technischen Vorgaben des Verlags zur Erstellung und Übermittlung von Online-Werbemitteln entsprechende Vorlagen einschließlich aller für die Werbemittel erforderlichen Inhalte, Informationen, Daten, Dateien und sonstigen Materialien (nachfolgend Vorlagen“) vollständig, fehler und virenfrei sowie rechtzeitig, d. h., soweit nichts anderes vereinbart, spätestens 5 Werktage vor Veröffentlichung, anzuliefern und diese ausreichend zur Verwendung durch den Verlag zu kennzeichnen.

Unerwünschte Veröffentlichungsresultate, die sich auf eine Abweichung des Auftraggebers von den Empfehlungen des Verlag zurückführen lassen, führen zu keinem Preisminderungsanspruch. Der Verlag ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

5.2 Alle entstehenden Kosten des Verlags, die durch die vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden Änderungen der Vorlagen entstehen, hat der Auftraggeber zu tragen.

5.3 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Vorlagen dafür

Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von Computerviren sind. Er ist insbesondere verpflichtet, zu diesem Zweck handelsübliche Schutzprogramme einzusetzen, die jeweils dem neuesten Stand zu entsprechen haben. Entdeckt der Verlag auf einer ihm übermittelten Datei Schadensquellen der vorbezeichneten Art, wird der Verlag von dieser Datei keinen Gebrauch mehr machen und diese, soweit zur Schadensvermeidung bzw. -begrenzung (insbesondere zur Vermeidung des Übergreifens der Schadensquelle auf die EDV-Anlage des Verlags) erforderlich, löschen, ohne dass der Kunde in diesem Zusammenhang Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Der Verlag behält sich vor, den Kunden auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Kunden infiltrierte Schadensquellen dem Verlag Schäden entstanden sind.

5.4 Bei nicht fristgerechter, unvollständiger und/oder nicht den technischen Spezifikationen entsprechender Anlieferung der Werbemittel ist der Verlag berechtigt, die vorgesehenen Platzierungen anderweitig zu besetzen, bis die Lieferung einwandfrei erfolgt. Die Durchführung des Vertrages wird dann im Ermessen des Verlags nachgeholt. Der Auftraggeber ist gleichwohl verpflichtet, den vollen Schaltpreis zu bezahlen.

5.5 Wenn ein Werbeauftrag nicht oder falsch durchgeführt wird, weil der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten verletzt, insbesondere Vorlagen nicht rechtzeitig, unvollständig und/oder mangelhaft oder falsch gekennzeichnet abgeliefert wurden bzw. gemäß Ziff. 5.3 gelöscht wurden, hat der Verlag dennoch Anspruch auf die vereinbarte Vergütung.

5.6 Vorlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung der Vorlagen endet einen Monat nach der erstmaligen Veröffentlichung der Anzeige oder des anderen Werbemittels.

5.7 Für die redaktionelle Abstimmung benennen die Parteien jeweils eine verantwortliche Person.

5.8 In Ausnahmefällen kann vom Verlag die Bereitstellung von Werbemitteln über einen externen Adserver zugelassen werden. Für diese Fälle behält sich der Verlag das Recht vor, diese Werbemotive vor deren Schaltung zu sichten und eine Schaltung gegebenenfalls abzulehnen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Verlag diese Werbemotive zwecks Sichtung vorzulegen sowie im Falle von nachträglichen Änderungen dem Verlag diese anzuzeigen.

6. Mängel

6.1 Entspricht die Veröffentlichung der Anzeige nicht der vertraglich geschuldeten Beschaffenheit bzw. Leistung, so hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Der Verlag hat das Recht, eine Ersatzanzeige bzw. Ersatzveröffentlichung zu verweigern, wenn

(a) diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Schuldverhältnisses und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Auftraggebers steht, oder

(b) diese für den Verlag nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich re.

Lässt der Verlag eine, ihm für die Ersatzanzeige oder die Veröffentlichung des anderen Werbemittels gesetzte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige/Ersatzveröffentlichung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Bei unwesentlichen Mängeln der Anzeige oder der Veröffentlichung des anderen Werbemittels ist die Rückgängigmachung des Auftrags ausgeschlossen.

6.2 Der Auftraggeber wird das Werbemittel unverzüglich nach der ersten Schaltung überprüfen. Soweit der Auftraggeber Kaufmann ist, müssen Mängelrügen unverzüglich nach Veröffentlichung gegenüber dem Verlag geltend gemacht werden, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche Mängel, dann gilt eine Frist von sechs Monaten. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, müssen Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln binnen zwei Wochen, bei nicht offensichtlichen Mängeln binnen eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn geltend gemacht werden.

6.3 Der Verlag haftet für sämtliche Schäden, gleich ob aus vertraglicher Pflichtverletzung oder aus unerlaubter Handlung, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

(a) Bei grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung gegenüber Unternehmern auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens; diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Schaden durch gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte des Verlags verursacht wurde.

(b) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine Garantie übernommen oder arglistig getäuscht wurde. In solchen Fällen ist die Haftung auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Falle einer Haftung nur für den typischen vorhersehbaren Schaden besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

6.4 Alle gegen den Verlag gerichteten Ansprüche aus vertraglicher Pflichtverletzung verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

6.5 Bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haftet der Verlag unbegrenzt nach den gesetzlichen Vorschriften.

7. Probeabzüge (Screenshots)

Screenshots werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die dem Verlag bis zur Schaltung oder innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

8. Zahlungen

8.1 Die Rechnung ist innerhalb der aus der Rechnung ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Der Verlag behält sich vor, aus begründetem Anlass, wie z. B. einer Neuaufnahme der Geschäftsbeziehung, eine Vorauszahlung zum Werbemittel zu verlangen. Wurde zur Begleichung der Rechnung das Lastschriftverfahren vereinbart, so ist der Verlag dazu verpflichtet, dem Auftraggeber Betrag und Belastungsdatum im Vorfeld mitzuteilen.

Die Vorinformation (Pre-Notification) erfolgt spätestens einen Werktag vor Kontobelastung.

8.2 Der Auftraggeber kann gegen Ansprüche des Verlags nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Sofern der Auftraggeber Unternehmer ist, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, sofern der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8.3 Bei Zahlungsverzug werden zusätzlich zu den gesetzlichen Verzugszinsen angemessene Mahngebühren erhoben. Der Verlag kann darüber hinaus die weitere Ausführung des laufenden Werbeauftrages oder

Abschlusses bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen.

8.4 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Vertrages das Erscheinen weiterer Anzeigen, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offener Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

9. Anzeigenbeleg

Der Verlag liefert auf Wunsch einen Beleg für Anzeigen und andere Werbemittel; der Verlag behält sich vor, hierfür eine gesonderte Vergütung zu verlangen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlags über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

10. Preise

10.1 Preise verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer; das gilt insbesondere für in Werbeaufträgen genannte Preise.

10.2 Der Verlag ist berechtigt, die Preise jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Preisänderungen für Anzeigenverträge sind wirksam, wenn sie vom Verlag mindestens einen Monat vor Veröffentlichung der Anzeige angekündigt werden; in diesem Falle steht dem Auftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 14 Tagen in Textform nach Zugang der Änderungsmitteilung über die Preiserhöhung ausgeübt werden. Das Rücktrittsrecht gilt nicht für im Dauerschuldverhältnis abzuwickelnde Aufträge. Hier treten Änderungen der Preisliste sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

11. Rechteübertragung und -garantie

11.1 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen, insbesondere seine Werbemittel und die Webseiten, auf die das jeweilige Werbemittel verweist, Rechte Dritter nicht verletzen; er erklärt insbesondere, Inhaber sämtlicher für die Schaltung und Veröffentlichung der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen sowie für

die auf seiner Website veröffentlichten Inhalte erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte und hierüber verfügungsberechtigt zu sein. Im Falle der Anzeigenerstellung durch den Verlag erklärt der Auftraggeber zudem, alle zur Erstellung der Anzeige erforderlichen Rechte zu besitzen. Er stellt den Verlag insofern von allen Ansprüchen Dritter auf erste Anforderung

frei. Dies umfasst auch die Kosten zur Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen.

11.2 Der Auftraggeber überträgt dem Verlag an den von ihm zur Verfügung gestellten Inhalten, die für die Erstellung und die Veröffentlichung der Werbung in Print-, Online- und Telemedien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen nicht ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz-, Marken- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, öffentlichen Zugänglichmachung, Entnahme aus einer Datenbank und zum Abruf einschließlich aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Der Verlag erhält zudem zeitlich unbegrenzt das Recht zur Eigenwerbung des Verlags bzw. der jeweiligen Objekte. Die vorgenannten Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und sind frei auf Dritte übertragbar.

11.3 Diese Rechteeinräumung gilt ausdrücklich für die Nutzung über feste und mobile Kommunikationsnetze und -mittel, unter Einschluss sämtlicher digitaler und analoger Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere über Kabel, Funk, feste und mobile Satellitennetze und Mikrowellen, sämtlicher bekannter und zukünftiger Übertragungsverfahren (insbesondere WAN, LAN, WLAN, Breitband, UKW, GSM, GPRS, EDGE, UMTS, HSDPA, HSUPA und DVB-T und DVB-H), -protokolle und -sprachen (wie zum Beispiel TCP/IP, IP, HTTP, WAP, HTML, cHTML und XML) und unter Einschluss der Wiedergabe auf jeglichen Empfangsgeräten, wie insbesondere stationären, mobilen und ultramobilen Computern, Fernsehgeräten, Set-Top-Boxen, (Festplatten-)Videorekordern, Mobiltelefonen, Tablets, Mobile Digital Assistants (MDA), Personal Digital Assistants (PDA) und Mobile Internet Devices (MID), und umfasst die Nutzung im Rahmen von Telekommunika- tions-, Telemedien- und Rundfunkdiensten (etwa Web- und Mobilportale, Applikationen, Widgets, RSS-, SMS-, MMS-, E-Mail-, Messenger und Nachrichtendienste und unabhängig davon, ob diese
als
Push- oder als Pull- Dienste ausgestaltet sind) und im Rahmen jeglicher Form der Werbung und/ oder Öffentlichkeitsarbeit (auch unter Verwendung des Inhalts als integraler Bestandteil von Online-Werbung, etwa im Rahmen von Bannern, Videos, Screenshots, Audio-Samples, Teasern, Newslettern, Titeln und Namen für die Geschäftstätigkeit, Dienstleistungen oder Produkten des Verlags, der vom Verlag vermarkteten Online-Medien und/oder von Dritten).

11.4 Etwaige den Angeboten des Verlags zugrunde liegende Konzepte und Bestandteile sind urheber und wettbewerbsrechtlich geschützt und vom Auftraggeber vertraulich zu behandeln. Diese Konzepte dürfen insbesondere weder in dieser noch in abgewandelter Form an Dritte weitergegeben noch von dem Auftraggeber außerhalb des Vertragsumfangs für eigene Zwecke genutzt werden.

11.5 Wird im Zusammenhang mit dem Werbemittel eine Grafikdatei oder in sonstiger Art und Weise der Name, das Logo, das Unternehmenskennzeichen, die Marke, ein Werktitel oder eine sonstige geschäftliche Bezeichnung verwendet, so gewährt der Auftraggeber dem Verlag für die Dauer

des Vertrages das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht zur Nutzung der Grafikdatei oder der entsprechenden Zeichen in dem jeweiligen Werbemittel.

11.6 Vom Verlag für den Auftraggeber gestaltete Anzeigenmotive (Promotions) dürfen nur für Anzeigen in den dafür bei dem Verlag gebuchten Titeln/Ausgaben verwendet werden. Weitere Rechte werden nicht eingeräumt.

12. Laufzeit

12.1 Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit.

12.2 Sollten die Parteien keine ausdrückliche Vertragslaufzeit vereinbart haben, so sind die Schaltungen der Werbemittel im Zweifel innerhalb eines halben Jahres nach Zustandekommen des Vertrages vom Auftraggeber abzurufen.

12.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach vorheriger Abmahnung bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Ein Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien trotz einer schriftlichen Abmahnung wiederholt eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, eine fortdauernde Vertragsverletzung innerhalb angemessener Frist nicht abstellt oder deren Folgen nicht beseitigt, gegen eine und/oder beide Parteien und/oder gegen ein vom Verlag vermarktetes Online-Medium infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/ oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde oder für den Verlag

der begründete Verdacht besteht, dass der Auftraggeber oder die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte gegen geltende rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches, des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages oder die geltenden Werberichtlinien, verstößt bzw. verstoßen; ein begründeter Verdacht besteht, sobald dem Verlag auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Verlag, den Auftraggeber und/oder gegen die vom Verlag vermarkteten Online-Medien bzw. ab der Aufforderung zu einer Stellungnahme durch die zuständigen Stellen. Ein Grund zu fristloser Kündigung ist auch gegeben, wenn über das Vermögen eines Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse nicht eröffnet bzw. ein diesbezüglicher Antrag gestellt wird und der betroffene Auftraggeber trotz entsprechender Aufforderung die offenbare Unbegründetheit des Antrags nicht binnen einer angemessenen Frist nachweist. Ein Grund zur fristlosen Kündigung besteht darüber hinaus, wenn gegen eine der Vertragsparteien Vollstreckungsmaß- nahmen ausgebracht und nicht innerhalb von einem Monat aufgehoben wurden.

13. Störungen des Vertragsverhältnisses bei höherer Gewalt

Fällt die Durchführung eines Vertrages ganz oder in Teilen aus Gründen aus, die der Verlag nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen Rechnerausfall, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, aufgrund von Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so einigen sich die Parteien schon jetzt auf Erfüllung nach Ablauf des Vertragszeitraumes. Der Vergütungsanspruch bleibt hiervon unberührt. Fällt die Durchführung eines Vertrages ganz oder in Teilen aus Gründen

aus, die von dem Auftraggeber zu vertreten sind, so gelten jeweils die gesetzlichen Regelungen.

14. Einschaltung Dritter

Der Auftraggeber bedarf zur vollständigen oder teilweisen Übertragung seiner Rechte und Pflichten aus dem Werbeauftrag der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlags. Der Verlag ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten aus dem Werbeauftrag Dritter zu bedienen.

15. Vertraulichkeit und Presse

15.1 Soweit nicht schriftlich anders vereinbart, werden die Vertragsparteien Einzelheiten des Vertragsverhältnisses, insbesondere die Preise und Konditionen, sowie über Geschäftsgeheimnisse, von denen sie im Rahmen der Vertragsdurchführung unmittelbar oder mittelbar durch die jeweils andere Partei Kenntnis erlangen, streng vertraulich behandeln. Dies gilt nicht,

wenn eine Offenlegung gerichtlich oder behördlich angeordnet wird oder zur gerichtlichen Durchsetzung eigener Rechte gegen die jeweils andere Vertragspartei erforderlich ist. Der Verlag ist darüber hinaus berechtigt, den Inhalt des Werbeauftrags den gemäß Ziffer 15 eingeschalteten Dritten sowie verbundenen Unternehmen gemäß §§ 15 ff. Aktiengesetz offenzulegen. Die Verpflichtung besteht während der gesamten Vertragslaufzeit und unbegrenzt über eine Beendigung hinaus.

15.2 Presseerklärungen sowie sonstige öffentliche Verlautbarungen gegenüber Dritten über die Geschäftsbeziehung zwischen dem Verlag und dem Auftraggeber oder bezüglich der Details getroffener Vereinbarungen bedürfen der vorherigen Freigabe des Verlags. Dies gilt ebenso für Logoveröffentlichungen für vom Verlag gelieferte Logos.

16. Datenschutz

16.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz und zum Schutz des Fernmeldegeheimnisses einzuhalten. Der Auftraggeber wird seine Mitarbeiter sowie Erfüllungsgehilfen und deren Mitarbeiter zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten.

16.2 Sollte der Auftraggeber durch Verwendung spezieller Techniken, wie z. B. den Einsatz von Cookies oder Zählpixeln, Daten aus der Schaltung von Werbemitteln in den Online-Medien gewinnen oder sammeln, sichert der Auftraggeber zu, dass er bei Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einhalten wird.

16.3 Sofern beim Auftraggeber anonyme Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für Online-Medien ausgelieferten Werbemittel anfallen, darf der Auftraggeber diese Daten im Rahmen der jeweiligen Kampagne auswerten. Diese Auswertung darf nur die anonymen Daten umfassen, die durch Werbeschaltungen auf den Online-Medien vom Verlag generiert worden sind.

16.4 Darüber hinaus ist dem Auftraggeber eine weitere Verarbeitung, Nutzung und Weitergabe sämtlicher Daten aus dem Zugriff auf die von ihm für die vom Verlag vermarkteten Online-Medien ausgelieferten Werbemittel untersagt. Insbesondere darf der Auftraggeber die Daten aus Werbeschaltungen auf den Online-Medien nicht für eigene Zwecke speichern, auswerten, anderweitig nutzen und/oder an Dritte weitergeben. Dieses Verbot erfasst auch die Erstellung von Profilen aus dem Nutzungsverhalten der User auf den Online-Medien und deren weitere Nutzung.

16.5 Setzt der Auftraggeber für die Schaltung von Werbemitteln auf den vom Verlag vermarkteten Online-Medien Systeme eines Dritten ein, wird er sicherstellen, dass auch der Systembetreiber diese Vereinbarung einhält.

17. Auftragsstornierungen vor Beginn der Leistungserbringung

Der Auftraggeber kann Verträge nach deren Zustandekommen stornieren. Stornierungen von Verträgen müssen schriftlich z. Hd. des Ansprechpartners des Auftraggebers beim Verlag erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung gewährt der Verlag bis zu drei Wochen vor Beginn der vereinbarten Leistungserbringung. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Schreibens beim Verlag. Wird diese Stornofrist nicht eingehalten, hat der Auftraggeber 30 % des Nettoauftragswertes zuzüglich USt. zu zahlen. Soweit der Auftraggeber Verbraucher ist, ist es ihm gleichwohl gestattet, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Nach Beginn der Leistungserbringung ist eine Stornierung ausgeschlossen. Bei der Buchung von Kooperationswerbeformen, wie crossmediale Angebote, Gewinnspiele, Contentintegration, ist eine Stornierung bis sechs Wochen vor Schaltungsbeginn möglich. Bei Nichteinhaltung dieser Frist hat der Auftraggeber, mindestens 30 % des Nettoauftragswertes (Brutto-Auftragswert abzüglich gesetzlicher MwSt.) zuzüglich der auf diesen Betrag anfallenden gesetzlichen MwSt. als Stornogebühr zu zahlen. Technische Kosten und Kosten für Kreativleistungen, die bis zum Zeitpunkt der Stornierung für die Buchung entstanden sind, werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.

18. Schlussbestimmung

18.1 Etwaige zusätzliche in der Preisliste enthaltene Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

18.2 Soweit nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Schriftform erforderlich ist, wird diese durch die Textform gewahrt.

18.3 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber schriftlich sowie auf www.pmedia.de mitgeteilt. Sie gelten als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht 2 Wochen nach Vertragsschluss schriftlich widerspricht.

18.4 Allgemeine Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/oder der Verlag die Leistungen widerspruchslos erbringt, d. h. Werbemittel widerspruchslos geschaltet und veröffentlicht werden.

18.5 Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist, soweit gesetzlich zulässig, der Hauptsitz des Verlags in München.

18.6 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich nahekommt.

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Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, veranstaltet durch die piranha media GmbH:
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1. Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, welche die piranha media GmbH oder rechtlich verbundene Unternehmen auf den durch sie betriebenen Websites durchführen und in denen auf diese Bedingungen verwiesen wird. Eventuell zusätzliche Bedingungen zu den einzelnen Gewinnspielen gehen diesen Bedingungen vor.
2. Zur Teilnahme berechtigt an einem Gewinnspiel ist jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet hat. Personen, die lediglich beschränkt geschäftsfähig sind, sind vorbehaltlich gesetzlicher Bestimmungen nur teilnahmeberechtigt, soweit die piranha media GmbH dies für das jeweilige Gewinnspiel ausdrücklich zulässt und der/die Sorgeberechtigte(n) wirksam zustimmen. Nicht teilnahmeberechtigt sind gesetzliche Vertreter und Mitarbeiter von piranha media GmbH und der rechtlich verbundenen Unternehmen sowie deren Verwandte und Verschwägerte ersten und zweiten Grades. Nicht teilnahmeberechtigte Personen erlangen auch im Fall der Zuteilung eines Gewinns keinen Gewinnanspruch. Teilnahmevermittlungen über Teilnahme- und Eintragsdienste können nicht berücksichtigt werden.
3. Jeder Teilnehmer kann nur im eigenen Namen teilnehmen. Gewinne können nicht an Dritte übertragen werden.
4. Bei der Teilnahme am Gewinnspiel werden teilweise Pflichtangaben und teilweise freiwillige Angaben abgefragt, z. B. Name, Vorname, Anschrift, Alter und/oder E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer. Sämtliche dieser persönlichen Daten werden durch die piranha media GmbH entsprechend der Datenschutzerklärung und ggf. zusätzlich erteilter Einwilligungserklärung behandelt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel müssen sämtliche Angaben – soweit Angaben gemacht werden – der Wahrheit entsprechen. Anderenfalls kann der Ausschluss erfolgen. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zu Gewinnspielzwecken gespeichert, verarbeitet und genutzt. Zum Zwecke der Gewinnabwicklung können sie auch an Dritte weitergegeben werden. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf unter verlag@pmedia.de die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten.
5. Es wird keine Haftung für jegliche Probleme oder Mängel im Zusammenhang mit Computern, Verbindungen, Netzwerken etc. übernommen, die vom Teilnehmer für das Versenden einer Einsendung bis zum Einlangen in der Sphäre der piranha media GmbH genutzt werden.
6. Die piranha media GmbH behält sich das Recht vor, bei Änderung der Rechtslage oder der Rechtsprechung oder aufgrund eines gerichtlichen Verbots die jeweiligen angekündigten Gewinne auszutauschen und durch andere Gewinne und Preise zu ersetzen, den jeweiligen Spielablauf zu ändern oder das Gewinnspiel insgesamt abzusagen. Dem eventuell bereits ermittelten Gewinner stehen in diesen Fällen keinerlei Ansprüche gegen die piranha media GmbH oder gegen rechtlich verbundene Unternehmen zu.
7. Die Ermittlung der Gewinner erfolgt durch die piranha media GmbH, deren Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder beauftragte Dritte. Hierbei haftet die piranha media GmbH nicht für leicht fahrlässiges Verhalten dieser Personen bei der Gewinnerermittlung.
8. Im Falle eines Gewinns wird der Teilnehmer in Textform (insbesondere per Post, E-Mail oder Fax) oder telefonisch benachrichtigt. Erfolgt die Benachrichtigung in Textform, ist der Gewinner verpflichtet, der piranha media GmbH innerhalb von zehn Werktagen nach Erhalt der Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) mitzuteilen, ob er den Gewinn annimmt. Erfolgt die Benachrichtigung telefonisch, wird die piranha media GmbH im Falle der persönlichen Nichterreichbarkeit des Gewinners, soweit technisch möglich, eine Nachricht hinterlassen. Der Gewinner muss innerhalb von drei Werktagen nach Erhalt dieser Benachrichtigung in der dort beschriebenen Form (rechtzeitige Absendung genügt) der piranha media GmbH mitteilen, ob er den Gewinn annimmt. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Fristen ist die piranha media GmbH berechtigt, einen neuen Gewinner zu ziehen und den Gewinn anderweitig zu vergeben. Ersatzansprüche des zunächst gezogenen Gewinners gegenüber der piranha media GmbH sind ausgeschlossen.
9. Sofern es sich bei den ausgelobten Gewinnen um Sachpreise handelt, zahlt die piranha media GmbH den Gegenwert nicht in Geld aus. Der Teilnehmer erklärt im Falle eines Gewinns (insbesondere bei Reisen), dass eventuelle Kosten, Spesen und sonstige Leistungen, die nicht als Gewinn oder als im Gewinn enthalten ausgelobt sind, vom ihm getragen werden. Weiterhin übernimmt die piranha media GmbH keinerlei Haftung für Schäden, die durch den Teilnehmer verursacht werden, und wird von ihm insoweit von allen Ansprüchen Dritter freigestellt.
10. Sofern der Teilnehmer gegen besondere Spielregeln oder diese Bedingungen verstößt, ist die piranha media GmbH jederzeit berechtigt, ihn von der Teilnahme ohne Vorankündigung auszuschließen.
11. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
12. Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Es gilt deutsches Recht. Sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt als Gerichtsstand ausdrücklich München als Sitz des Anbieters als vereinbart.
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